Die Beispiele erläutern das Themenfeld. Welche Leistungen angeboten werden, steht in den jeweiligen Anzeigen.
Wohnungen und Häuser
Die Reinigung genutzter Wohnräume unterscheidet sich etwa von einer gründlichen Reinigung nach einem Auszug. Zusatzarbeiten sind am tatsächlichen Umfang zu erkennen. Unterhalts-, Grund- und Endreinigung unterscheiden sich nach Zustand und Nutzung der Räume. Eine Reinigung nach Bau- oder Renovierungsarbeiten ist als eigene Aufgabe mit betroffenen Flächen und Übergabetermin zu beschreiben.
Büros und Betriebe
Betrieblich genutzte Räume können feste Zeitfenster und eine Abstimmung mit Arbeitsabläufen erfordern. Art der Nutzung und betroffene Flächen bestimmen die Aufgabe. Beispiele sind Büros, Praxen, Geschäfte und Ferienunterkünfte. Bei Gästewechseln sind Wäsche, Ausstattungskontrolle und Schlüsselübergabe zusätzliche, ausdrücklich zu vereinbarende Aufgaben.
Stiegenhäuser und Gemeinschaftsflächen
Eingänge, Stiegen und Gänge sind gemeinsam genutzte Bereiche. Hausbetreuung kann weitere Aufgaben enthalten, die einzeln vereinbart werden müssen. Für gemeinsam genutzte Flächen werden Aufgaben und Rhythmus festgelegt. Winterdienst, Kontrollgänge und weitere Hausbetreuung sind keine automatisch enthaltenen Zusatzleistungen.
Fenster, Textilien und besondere Oberflächen
Solche Arbeiten können zusätzliche Verfahren oder Ausrüstung erfordern. Höhe, Material und Erreichbarkeit beeinflussen den vereinbarten Leistungsumfang. Glasflächen, Polster, Teppiche und besondere Materialien können eigene Verfahren oder Ausrüstung erfordern. Höhe und Zugänglichkeit werden vorab geklärt.